Welche Zulagen laut unserem Haustarif zu Deinem Grundgehalt dazukommen, hängt von der Berufsgruppe und Deinem Einsatzbereich ab. Hier eine Übersicht der möglichen Zulagen:
- Weihnachtsgeld (in den ersten 10 Jahren 75 Prozent des Gehalts, heißt laut Tarifvertrag „Zuwendung“) und ein Urlaubsgeld, das es bei anderen Arbeitgebern noch seltener gibt als das Weihnachtsgeld
- Zulage für „Holen aus dem Frei“: 40 € pro Einsatz (ab 2022: 50 €, ab 2023: 60 €)
- Vergütung für Bereitschaftsdienste: in der Regel 90 Prozent der Vergütung für einen Anwesenheitsdienst
- Monatliche Zulage für 3-Schicht-System: 50 €, für 2-Schicht-System: 38 €
- Höhere Eingruppierung für Pflegekräfte mit Fachweiterbildungen im Bereich Intensiv-, OP-, Notfall-, Anästhesie-, Endoskopiefachpflege sowie Fachpflege im Bereich Psychiatrie, Palliativ- und Hospiz, Onkologie, Hygiene sowie Stoma/Kontinenz/Wund-Experten
- Monatliche Zulage für Praxisanleiter: 100 €, höhere Eingruppierung für Zentrale Praxisanleiter
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Nachtzuschläge: 5,50 € pro Stunde von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr, 4,50 € sogar schon ab 20.00 Uhr bis 00.00 Uhr und von 04.00 Uhr bis 06.00 Uhr
- 30 Urlaubstage für alle, Silvester und Heiligabend sind frei beziehungsweise werden als „Vorfesttage“ von den Sollstunden abgezogen, wenn sie auf einen Montag bis Freitag fallen
- Verbesserungen auch beim Zusatzurlaub für Nachtarbeit: Die Bemessungsgrundlage der geleisteten Nachtstunden in Vorjahr für 1 bis 4 (ab 50 Jahren bis zu 5) Zusatzurlaubstagen sinkt auf 100, 210, 320 und 400 Nachtarbeitsstunden
- Monatliche Pflegezulage für Pflegepersonen in bettenführenden Abteilungen, Kreißsaal, OP, Anästhesie, Endoskopie, Herzkatheter und Notaufnahme: 75 € (ab 2022: 125,00 €)
- Monatliche Pflegezulage für Pflegepersonen in der Intensivmedizin, der IMC, der Stroke-Unit oder dem Intensivbereich der Neonatologie: 175 € (ab 2022: 225,00 €)
- Beschäftigte in Teilzeit werden bei mehr geleistete Stunden ab 2021 in der Vergütung den Beschäftigten in Vollzeit gleichgestellt und erhalten nach den gleichen Bedingungen die Möglichkeit zur Überstundenvergütung