Als Praxisanleiter*in musst Du im Jahr 24 Stunden Pflichtfortbildungen nachweisen, um weiterhin in der Praxisanleitung tätig sein zu können. Die Zusammensetzung regelt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) Berlin in einer Handreichung zur berufspädagogischen Zusatzqualifikation. Wir bieten eine breite Auswahl an Themen für diese Pflichtfortbildungen für Praxisanleiter*innen an.
Du musst als Praxisanleiter*in pro Jahr 24 Stunden Pflichtfortbildungen absolvieren. Dabei gilt das jeweilige Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Eine Stunde meint hier nicht eine Zeitstunde, sondern eine Unterrichtsstunde bzw. Unterrichtseinheit (UE = 45 Minuten). Die Weiterbildungsakademie der DRK-Schwesternschaft Berlin bietet folgende Pflichtfortbildungen für Praxisanleiter*innen an, zu denen Du Dich anmelden kannst:
Bei Fragen melde Dich gerne unter akademie@drk-schwestenschaft-berlin.de
Bei der Auswahl Deiner Fortbildungen kommen folgende Arten von Angeboten infrage. Dabei sind bestimmte Regeln zu beachten.
Nur wenn Du einen der unter „Beruf auswählen“ aufgeführten Berufe gelernt hast und Deine Berufsurkunde vorlegen kannst, kannst Du die Schnellbewerbung nutzen. Wir melden uns dann bei Dir! Mit einem anderen Beruf bewirb Dich bitte über unsere Stellenbörse.