Neuer Tarifvertrag, mehr Gehalt für Mitarbeitende der DRK Kliniken Berlin ab 2021 - DRK Kliniken Berlin Jobs Karriere

Neuer Tarifvertrag, mehr Gehalt für Mitarbeitende der DRK Kliniken Berlin ab 2021

Wir haben einen neuen Tarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ausgehandelt, der umfangreiche Verbesserungen gegenüber dem Vorgängervertrag enthält. Das bedeutet: Mehr Gehalt für unsere Mitarbeitenden – und 30 Urlaubstage für alle, egal wie lange Du schon in unserem Unternehmen arbeitest! In diesem Interview erklärt Dir unser Geschäftsführer Dr. Christian Friese, wie viel Du ab sofort mehr verdienst.

Warum haben die Verhandlungen eigentlich so lange gedauert?

Insgesamt haben wir zwei Jahre lang verhandelt. Grund für die Verzögerungen war die Corona Pandemie. Darum hatten wir in der letzten Tarifrunde viele der schon länger von uns angestrebten strukturellen Verbesserungen ausgeklammert und uns mit ver.di zur Überbrückung auf den „TV-Kurz“ verständigt.

Obwohl sich die Pandemie Situation zum Jahresende hin nicht wirklich verbessert hatte, waren wir uns einig, nicht noch länger mit der Tarifreform warten zu wollen. Wir haben auf Grundlage der bis dahin nur mündlichen Einigung schon im Abrechnungsmonat Januar 2021 mit der Zahlung der höheren Gehälter begonnen.

Dazu musste unsere Personalabteilung unter erschwerten Bedingungen in kurzer Zeit umfangreiche neue Regeln umsetzen. Dafür, dass das geklappt hat, sind wir den Mitarbeitenden wirklich sehr dankbar!

Welche grundsätzlichen Änderungen gibt es bei den Gehältern?

Insgesamt bekommen unsere Mitarbeitenden über die zweieinhalb Jahre, für die der neue Tarifvertrag gilt, 4,8 Prozent mehr Gehalt.

  • ab dem 01.01.2021 1,6 %,
  • ab dem 01.01.2022 1,8 % und
  • ab dem 01.01.2023 1,4 %.

Mehr Geld gibt es auch für Bereitschaftsdienste…

Die Bereitschaftsdienste haben wir deutlich aufgewertet. Früher begann die Vergütung mit 40 Prozent des Lohnes für einen Anwesenheitsdienst. Ab sofort beginnt sie mit 60 Prozent (Stufe A) und steigt unter bestimmten Bedingungen auf 75 Prozent (Stufe B) beziehungsweise sogar 90 Prozent (Stufe C). Die nicht in Freizeit gewährten Anteile der Bereitschaftsdienste bezahlen wir künftig mit einem eigenen Bereitschaftsdienststundensatz.

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Bestimmte Krankenhausberufe profitieren besonders…

Bei einigen Berufsgruppen hatten wir besonderen Aufholbedarf im Vergleich zu dem, was in anderen Berliner Krankenhäusern gezahlt wird. Dazu gehören in erster Linie die medizinisch-technischen Berufe, für die wir eine neue Vergütungsordnung Teil B eingeführt haben. Auch für Verwaltungsmitarbeitende oder Psychotherapeuten, Pädagogen und Lehrkräfte, zentrale Praxisanleiter und Stationsassistenten kommt es zu Verbesserungen in den Vergütungen (sie steigen schneller in den Entgeltgruppen auf). Handwerker können jetzt höhere Entgeltstufen erreichen als vorher und für Beschäftigte mit besonderen Aufgaben wird eine neue, höhere Vergütungsgruppe eingerichtet.

Für alle Berufsgruppen gilt, dass wir jetzt nicht mehr von „Bewährungsaufstiegen“, sondern von „Anerkennungsaufstiegen“ sprechen. Das bedeutet, dass man höhere Entgeltgruppen allein durch die zunehmende Berufserfahrung ohne weitere Bedingungen erreichen kann. Es wird klare Kriterien geben, nach denen diese Aufstiege erreicht werden können.

Mehr Gehalt für Pflegekräfte bei den DRK Kliniken Berlin: Was ändert sich?

Neben den oben genannten grundsätzlichen Tarifsteigerungen für alle kommt bei Pflegekräften eine deutlich erhöhte Pflegezulage zum Tragen. Die Pflegezulage wird für Pflegepersonen, die überwiegend in bettenführenden Abteilungen, Kreißsaal, OP, Anästhesie, Endoskopie, Herzkatheter oder der Notaufnahme tätig sind, von 46 Euro zuerst auf 75 Euro (ab 1.1.21) und ab 1.1.22 auf 125 Euro erhöht. Für Pflegepersonen, die überwiegend in der Intensivmedizin, der IMC, der Stroke-Unit oder dem Intensivbereich der Neonatologie tätig sind, erhöht sich die Pflegezulage ab 1.1.21 auf 175 Euro und ab 1.1.22 auf 225 Euro.

Mehr Gehalt für Dienste zu ungünstigen Zeiten: Was ändert sich bei den Nachtschichten?

Die ungesunde, aber im Krankenhaus notwendige Nachtarbeit wird ab sofort durch abgabenfreie Nachtzuschläge aufgewertet. Sie sind gerechter als die bisherigen abgabenpflichtigen Wechselschicht- und Schichtzulagen. Das System der Wechselschicht- und Schichtzulagen wird durch eine stark vereinfachte und transparentere Struktur abgelöst: Es gibt jetzt eine einzige „3-Schicht-Zulage“ (50 Euro pro Monat) für Tätigkeiten in 3 verschiedenen Dienstschichten und eine einzige „2-Schicht-Zulage“ (38 Euro pro Monat) für Tätigkeiten in 2 verschiedenen Dienstschichten.

Der Nachtarbeitszuschlag für die geleistete Arbeit von Mitternacht bis 4 Uhr wird von 2,10 Euro 5,50 Euro angehoben. Von 20 Uhr bis Mitternacht und von 4 bis 6 Uhr früh sind es 4,50 Euro. Die Arbeit von 20 bis 6 Uhr bringt zusätzliche Urlaubstage. Die neuen Grenzen: Schon für 100 Nachtarbeitsstunden gibt es einen Zusatzurlaubstag, für 210 Stunden 2 Urlaubstage, für 320 Stunden 3 Urlaubstage und für 440 Stunden 4 Urlaubstage.

Pflegekräfte werden manchmal auch als Krankheitsvertretung an einem freien Tag zum Dienst geholt. Was gilt in dieser Situation?

Die Zulage für das so genannte „Holen aus dem Frei“ wird deutlich erhöht.

  • Für Einsätze ab 1.1.21 auf 40 Euro,
  • für Einsätze ab 1.1.22 auf 50 Euro und
  • für Einsätze ab 1.1.23 auf 60 Euro.

Diese Regelung gilt künftig auch für übernommene Rufbereitschaftsdienste.

Weitere Neuerungen gibt es beim Weihnachtsgeld. Welche sind das?

Das Weihnachtsgeld, das in unserem Tarifvertrag „Zuwendung“ heißt, haben wir grundlegend reformiert. Grundsätzlich bekommen alle Beschäftigten weiterhin 75 Prozent ihres Gehaltes als Weihnachtsgeld. Aber alle Beschäftigten, die am 1. Dezember eines Jahres 10 Jahre bei uns sind, werden ab 2022 mehr Weihnachtsgeld bekommen. Das zusätzliche Urlaubsgeld bleibt wie gewohnt erhalten.

Überblick der wichtigsten Verbesserungen aus unserem neuen Tarifvertrag

  • Laut neu verhandeltem Haustarifvertrag gibts ab 2021 deutlich höhere Gehälter auf Berliner Vergütungsniveau und weitere lineare Tabellen-Steigerungen in 2022 um 1,8 % und in 2023 um 1,4%
  • Dazu kommen Weihnachtsgeld (in den ersten 10 Jahren 75% des Gehalts, heißt laut Tarifvertrag „Zuwendung“) und ein Urlaubsgeld, das wirklich eine Besonderheit ist
  • Auch die diversen Zulagen sind deutlich gestiegen: Zulage für „Holen aus dem Frei“: 40 Euro pro Einsatz (ab 2022: 50 Euro, ab 2023: 60 Euro)
  • Vergütung für Bereitschaftsdienste: in der Regel 90% der Vergütung für einen Anwesenheitsdienst
  • Monatliche Zulage für 3-Schicht-System: 50 Euro, für 2-Schicht-System: 38 Euro
  • Höhere Eingruppierung für Pflegekräfte mit Fachweiterbildungen im Bereich Intensiv-, OP-, Notfall-, Anästhesie-, Endoskopiefachpflege sowie Fachpflege im Bereich Psychiatrie, Palliativ- und Hospiz, Onkologie, Hygiene sowie Stoma/Kontinenz/Wund-Experten
  • Monatliche Zulage für Praxisanleiter: 100 Euro, höhere Eingruppierung für Zentrale Praxisanleiter
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Nachtzuschläge: 5,50 Euro pro Stunde von 00:00 Uhr bis 04:00 Uhr, 4,50 Euro sogar schon ab 20:00 Uhr bis 00:00 Uhr und von 04:00 Uhr bis 06:00 Uhr
  • 30 Urlaubstage für alle, Sylvester und Heiligabend sind frei beziehungsweise werden als „Vorfesttage“ von den Sollstunden abgezogen, wenn sie auf einen Montag bis Freitag fallen
  • Verbesserungen auch beim Zusatzurlaub für Nachtarbeit: Die Bemessungsgrundlage der geleisteten Nachtstunden in Vorjahr für 1 bis 4 (ab 50 Jahren bis zu 5) Zusatzurlaubstagen sinkt auf 100, 210, 320 und 400 Nachtarbeitsstunden
  • Monatliche Pflegezulage für Pflegepersonen in bettenführenden Abteilungen, Kreißsaal, OP, Anästhesie, Endoskopie, Herzkatheter und Notaufnahme: 75 Euro (ab 2022: 125,00 Euro)
  • Monatliche Pflegezulage für Pflegepersonen in der Intensivmedizin, der IMC, der Stroke-Unit oder dem Intensivbereich der Neonatologie: 175 Euro (ab 2022: 225,00 Euro)
  • Beschäftigte in Teilzeit werden bei mehr geleistete Stunden ab 2021 in der Vergütung den Beschäftigten in Vollzeit gleichgestellt und erhalten nach den gleichen Bedingungen die Möglichkeit zur Überstundenvergütung
Maja_Schaefer, am 28. Januar 2021
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