Wir haben einen neuen Tarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ausgehandelt, der umfangreiche Verbesserungen gegenüber dem Vorgängervertrag enthält. Das bedeutet: Mehr Gehalt für unsere Mitarbeitenden – und 30 Urlaubstage für alle, egal wie lange Du schon in unserem Unternehmen arbeitest! In diesem Interview erklärt Dir unser Geschäftsführer Dr. Christian Friese, wie viel Du ab sofort mehr verdienst.
Insgesamt haben wir zwei Jahre lang verhandelt. Grund für die Verzögerungen war die Corona Pandemie. Darum hatten wir in der letzten Tarifrunde viele der schon länger von uns angestrebten strukturellen Verbesserungen ausgeklammert und uns mit ver.di zur Überbrückung auf den „TV-Kurz“ verständigt.
Obwohl sich die Pandemie Situation zum Jahresende hin nicht wirklich verbessert hatte, waren wir uns einig, nicht noch länger mit der Tarifreform warten zu wollen. Wir haben auf Grundlage der bis dahin nur mündlichen Einigung schon im Abrechnungsmonat Januar 2021 mit der Zahlung der höheren Gehälter begonnen.
Dazu musste unsere Personalabteilung unter erschwerten Bedingungen in kurzer Zeit umfangreiche neue Regeln umsetzen. Dafür, dass das geklappt hat, sind wir den Mitarbeitenden wirklich sehr dankbar!
Insgesamt bekommen unsere Mitarbeitenden über die zweieinhalb Jahre, für die der neue Tarifvertrag gilt, 4,8 Prozent mehr Gehalt.
Die Bereitschaftsdienste haben wir deutlich aufgewertet. Früher begann die Vergütung mit 40 Prozent des Lohnes für einen Anwesenheitsdienst. Ab sofort beginnt sie mit 60 Prozent (Stufe A) und steigt unter bestimmten Bedingungen auf 75 Prozent (Stufe B) beziehungsweise sogar 90 Prozent (Stufe C). Die nicht in Freizeit gewährten Anteile der Bereitschaftsdienste bezahlen wir künftig mit einem eigenen Bereitschaftsdienststundensatz.
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Bei einigen Berufsgruppen hatten wir besonderen Aufholbedarf im Vergleich zu dem, was in anderen Berliner Krankenhäusern gezahlt wird. Dazu gehören in erster Linie die medizinisch-technischen Berufe, für die wir eine neue Vergütungsordnung Teil B eingeführt haben. Auch für Verwaltungsmitarbeitende oder Psychotherapeuten, Pädagogen und Lehrkräfte, zentrale Praxisanleiter und Stationsassistenten kommt es zu Verbesserungen in den Vergütungen (sie steigen schneller in den Entgeltgruppen auf). Handwerker können jetzt höhere Entgeltstufen erreichen als vorher und für Beschäftigte mit besonderen Aufgaben wird eine neue, höhere Vergütungsgruppe eingerichtet.
Für alle Berufsgruppen gilt, dass wir jetzt nicht mehr von „Bewährungsaufstiegen“, sondern von „Anerkennungsaufstiegen“ sprechen. Das bedeutet, dass man höhere Entgeltgruppen allein durch die zunehmende Berufserfahrung ohne weitere Bedingungen erreichen kann. Es wird klare Kriterien geben, nach denen diese Aufstiege erreicht werden können.
Neben den oben genannten grundsätzlichen Tarifsteigerungen für alle kommt bei Pflegekräften eine deutlich erhöhte Pflegezulage zum Tragen. Die Pflegezulage wird für Pflegepersonen, die überwiegend in bettenführenden Abteilungen, Kreißsaal, OP, Anästhesie, Endoskopie, Herzkatheter oder der Notaufnahme tätig sind, von 46 Euro zuerst auf 75 Euro (ab 1.1.21) und ab 1.1.22 auf 125 Euro erhöht. Für Pflegepersonen, die überwiegend in der Intensivmedizin, der IMC, der Stroke-Unit oder dem Intensivbereich der Neonatologie tätig sind, erhöht sich die Pflegezulage ab 1.1.21 auf 175 Euro und ab 1.1.22 auf 225 Euro.
Die ungesunde, aber im Krankenhaus notwendige Nachtarbeit wird ab sofort durch abgabenfreie Nachtzuschläge aufgewertet. Sie sind gerechter als die bisherigen abgabenpflichtigen Wechselschicht- und Schichtzulagen. Das System der Wechselschicht- und Schichtzulagen wird durch eine stark vereinfachte und transparentere Struktur abgelöst: Es gibt jetzt eine einzige „3-Schicht-Zulage“ (50 Euro pro Monat) für Tätigkeiten in 3 verschiedenen Dienstschichten und eine einzige „2-Schicht-Zulage“ (38 Euro pro Monat) für Tätigkeiten in 2 verschiedenen Dienstschichten.
Der Nachtarbeitszuschlag für die geleistete Arbeit von Mitternacht bis 4 Uhr wird von 2,10 Euro 5,50 Euro angehoben. Von 20 Uhr bis Mitternacht und von 4 bis 6 Uhr früh sind es 4,50 Euro. Die Arbeit von 20 bis 6 Uhr bringt zusätzliche Urlaubstage. Die neuen Grenzen: Schon für 100 Nachtarbeitsstunden gibt es einen Zusatzurlaubstag, für 210 Stunden 2 Urlaubstage, für 320 Stunden 3 Urlaubstage und für 440 Stunden 4 Urlaubstage.
Die Zulage für das so genannte „Holen aus dem Frei“ wird deutlich erhöht.
Diese Regelung gilt künftig auch für übernommene Rufbereitschaftsdienste.
Das Weihnachtsgeld, das in unserem Tarifvertrag „Zuwendung“ heißt, haben wir grundlegend reformiert. Grundsätzlich bekommen alle Beschäftigten weiterhin 75 Prozent ihres Gehaltes als Weihnachtsgeld. Aber alle Beschäftigten, die am 1. Dezember eines Jahres 10 Jahre bei uns sind, werden ab 2022 mehr Weihnachtsgeld bekommen. Das zusätzliche Urlaubsgeld bleibt wie gewohnt erhalten.
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